Nachdem das Kind in XXXX geboren wurde, bekommen Sie von dort auch eine Geburtsurkunde in die die Namensänderung eingetragen wird. Nachdem Sie einen Nachweis über die Namensänderung (Namenserteilung durch den Ehemann der Mutter) benötigen, wäre es ratsam sich eine sog. "Abstammungsurkunde" ausstellen zu lassen, diese bekommen sie ebenfalls beim Standesamt XXXX, eben dort, wo das Kind geboren ist. Alternativ kann sich die Mutter des Kindes aber auch eine Bescheinigung über die Namensänderung ausstellen lassen, dazu müsste sie aber wissen ob diese Namenserteilung beim Standesamt XXXX oder bei einem anderen Standesamt gemacht wurde (XXXX). Auf jeden Fall bekommen Sie beide Dokumente beim Standesamt, nicht beim Landratsamt.
Sinnvoll wäre evtl. auch die Ausstellung einer internat. Geburtsurkunde, dann sparen Sie sich die Übersetzung der Urkunde in die englische Sparache.
Hier noch die Adresse vom Standesamt XXXX
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